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Fragen
Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist generell keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Finanzberater/In.
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Wir haben uns bewusst gegen die Aufnahme von PayPal als Spendenmöglichkeit entschieden. Ein wesentlicher Grund dafür ist der hohe organisatorische Aufwand: Spenden über PayPal erfordern in jedem einzelnen Fall die Ausstellung einer offiziellen Zuwendungsbestätigung, da die von PayPal bereitgestellten Transaktionsbelege nicht als vereinfachte Spendennachweise anerkannt werden. Die zusätzliche manuelle Erstellung von Spendenquittungen für jede einzelne Zahlung stellt für uns eine große organisatorische Herausforderung dar und ist mit unseren aktuellen Ressourcen nicht zuverlässig umzusetzen.
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— Voltaire.—